Sonderausstellung zum Reinheitsgebot und Tag der offenen Tür im Brauerei-Museum
Seit 500 Jahren gibt es das Reinheitsgebot, seit 10 Jahren das Brauerei-Museum an der Steigerstraße 14. Das Doppeljubiläum wird gefeiert:
Am 29. Mai öffnet bei einem „Tag der offenen Tür“ die Sonderausstellung „Das Reinheitsgebot: Eine bayerisch-deutsche Geschichte“. Sie erzählt die weithin unbekannte und mitunter kuriose Geschichte der altehrwürdigen Brauvorschrift.
Die Ausstellung ist bis 30. Dezember zu den Öffnungszeiten zu sehen: Dienstag, Mittwoch, Freitag und Sonntag von 10 bis 17 Uhr, Donnerstag von 10 bis 20 Uhr, Samstag von 12 bis 17 Uhr.
Der Eintritt kostet 2,50 Euro, ermäßigt 1,25 Euro, unter 18 Jahren frei.
1516 erließen die bayerischen Herzöge Wilhelm und Ludwig eine neue Landesordnung. Darin findet sich eine sehr viel später berühmt gewordene Vorschrift: Zum Bierbrauen, heißt es dort, solle nichts als Gerste, Hopfen und Wasser genommen werden. Genau 390 Jahre später wird das bayerische Braugebot auf ganz Deutschland ausgedehnt. Erst seit den 1950er Jahren entwickelt sich das so genannte Reinheitsgebot zu einem Markenzeichen zunächst der bayerischen, dann der nationalen Braukunst. Aktuell streitet sich die Brauszene heftig über Sinn und Unsinn der altehrwürdigen Vorschrift.
Die Ausstellung präsentiert auch die Vielfalt der Rohstoffe und Bierwürzen. Es geht um Hafer, Weizen und Gerste ebenso wie um das berüchtigte Bilsenkraut, um die Grut oder Tollkirsche und Wacholder. Der „bayerische Süßbierkrieg“ rückt wieder ins Licht, ebenso der Kampf der deutschen Brauwirtschaft gegen EWG, EG und EU. Kurz, das Reinheitsgebot selbst ist das Thema, und es birgt einige Überraschungen.
Tag der offenen Tür im Brauerei-Museum
Der Eröffnungstag der Sonderschau ist zugleich Tag der offenen Tür:
Von 11 Uhr bis 17 Uhr kann das Museum bei freiem Eintritt besucht werden.
Das Programm:
- 12 Uhr: Brauereichor (Innenhof der Brauerei)
- 12.30 Uhr: Die legendären Pilspicker (Innenhof der Brauerei)
- Führungen durch die neue Sonder- und die Dauerausstellung
- Bierverkostung im historischen Sudhaus
- Flaschenabfüllung und Etikettierung an historischen Geräten
- Frisches Dortmunder von der Quelle, Deftiges vom Grill
Fotos:
Urkunde: Ein Exponat aus der Sonderausstellung: Das „Reinheitsgebot“, 1981 aus Marketinggründen als historische Urkunde inszeniert. Was heute als deutsches Reinheitsgebot gilt, geht auf eine Textpassage aus der bayerischen Landesordnung von 1516 zurück. Erst seit 1906 galt das Reinheitsgebot auch außerhalb Bayerns und wurde ab den 1950er Jahren zum Markenzeichen und Qualitätssiegel der deutschen Brauwirtschaft.
Foto Brauereimuseum Sonderausstellung:
Ausstellungsmacher und Museumsleiter Dr. Heinrich Tappe (li) mit Klaus-Joachim Schlegel, Präsident der Stiftergesellschaft zur Förderung des Brauerei-Museums Dortmund e.V. (2. v.re.) und ehrenamtlichen Mitarbeitern des Museums. Foto: Stadt Dortmund/Katrin Pinetzki