Die Chancen von Gestaltungssatzungen für das Südliche Nordmarktquartier

Infoabend am 29. April und Online-Umfrage

Wie kommt die oft unterschätzte Architektur der Nordstadt besser zur Geltung? Für das Südliche Nordmarktquartier prüft die Stadt Dortmund die Chancen von Satzungen zur Gebäudegestaltung. Am Dienstag, 29. April, gibt es dazu einen Infoabend.

In der Nordstadt gibt es viele Gründerzeit- und Jugendstilhäuser, die im guten Zustand ein großer Gewinn für das Stadtbild sind. Auch viele Gebäude mit Gestaltungselementen der Nachkriegszeit sind historisch wertvoll. Diese architektonischen Stärken der Nordstadt werden oft übersehen. Die Stadterneuerung rückt sie jetzt für das Südliche Nordmarktquartier unter dem Titel „Nordstadt stärken – Haus für Haus“ in den Fokus. Ziel ist es, durch ein ansprechenderes Stadtbild die Lebensqualität zu steigern und das wirtschaftliche Umfeld rund um Münsterstraße und Nordmarkt zu verbessern.

Zu diesen Themen laden die Stadterneuerung und das beauftragte Planungsbüro Reicher Haase Assoziierte zu einem Infoabend am Dienstag, 29. April, ein. Angesprochen sind vor allem Hauseigentümer*innen, Gewerbetreibende und Gastronom*innen aus dem Südlichen Nordmarktquartier. Im Saal an der Münsterstr. 59 erläutern verschiedene Fachleute ab 18 Uhr, wie ein Quartier konkret von stilgerechter Gestaltung profitiert und welchen Beitrag Gestaltungs- oder städtebauliche Erhaltungssatzungen leisten können. Mehrere Eigentümer*innen schildern zudem ihre persönlichen Sanierungserfahrungen. Für Fragen, Anregungen und Hinweise der Teilnehmenden wird viel Raum sein. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, aber hilfreich für die Planung: einfach per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Online-Befragung für Eigentümer*innen und Gewerbetreibende

Ebenfalls am Dienstag, 29. April, startet einen Online-Befragung zum selben Thema unter dortmund.de/gestaltung-nordstadt. Diese läuft bis Sonntag, 18. Mai. Auch hier sind in erster Linie die Beiträge derjenigen gefragt, die mit einer eigenen Immobilie, einer Gastronomie oder einem anderen Gewerbe im Südlichen Nordmarktquartier vertreten sind.

297170P

Grafik mit Betrachtungsraum für Gestaltungssatzung Südliches Nordmarktquartier: Für das hier markierte Südliche Nordmarktquartier prüft die Stadt Dortmund die Chancen von Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen. © Reicher Haase Assoziierte

„Nordstadt stärken – Haus für Haus“: Viele Maßnahmen, ein Ziel

Die möglichen Gestaltungs- oder städtebaulichen Erhaltungssatzungen sind nur eine Maßnahme von vielen, die die Stadterneuerung unter dem Motto „Nordstadt stärken – Haus für Haus“ vereint. Sie alle verfolgen das Ziel, gemeinsam mit Eigentümer*innen und Pächter*innen die baulichen Qualitäten der Nordstadt zu erhalten und auszubauen.

Weitere Bausteine sind das Hof- und Fassadenprogramm mit bis zu 50-prozentigen Zuschüssen, die persönliche Beratung durch das Team Immobilien des Quartiersmanagements Nordstadt, das gezielte Vorgehen der Stadt gegen Problemimmobilien und das seit Januar 2025 bestehende städtebauliche Sanierungsgebiet „Südliches Nordmarktquartier“. In diesem Bereich, für den nun auch die Satzungen geprüft werden, gelten Steuervorteile und Genehmigungspflichten für Immobilieneigentümer*innen. Die Stadt ihrerseits investiert dort im großen Umfang in den öffentlichen Raum.

dortmund.de/gestaltung-nordstadt

Hintergrund: Was ist eine Gestaltungs- oder städtebauliche Erhaltungssatzung?

Gestaltungs- bzw. städtebauliche Erhaltungssatzungen haben mehrere Ziele: Zum einen geht es darum, das baukulturelle Erbe zu erhalten und wertvolle Architektur zu bewahren. Zum anderen sollen sie den behutsamen, einheitlichen Umgang mit prägenden Elementen des Stadtbilds gewährleisten und so eine Harmonisierung des Gebäudebestandes – einschließlich möglicher Neubauten – herstellen.

Dazu können die Satzungen zum Beispiel Regelungen zur Gestaltung einzelner Bauteile treffen. Das können etwa Fassaden, Fenster und Schaufenster, Türen oder Dächer sein. Auch zur Gestaltung von Werbeanlagen oder dem Erscheinungsbild von Außengastronomie sind Regelungen möglich.

 

Titelbild: Die Gestaltung von Fassaden, Schaufenstern und Werbeanlagen trägt stark zur Aufenthaltsqualität in einem Quartier bei. Die architektonischen Stärken der Nordstadt sollten daher künftig besser zur Geltung kommen. © Foto: Stadt Dortmund / Roland Gorecki; Montage: Reicher Haase Assoziierte