„Querbeet Dortmund“
Stadt fördert Gemeinschaftsgärten
Die Stadt Dortmund will das gemeinschaftliche Gärtnern in der Stadt fördern. Mit dem Programm „Querbeet Dortmund – ernte deine Stadt!“ hatte der Rat im vergangen Jahr dazu die Grundlagen beschlossen. Nun legt der Verwaltungsvorstand dem Rat der Stadt die Förderrichtlinien zur Entscheidung vor.
Danach erhalten die Gärtner*innen 90 Prozent der Sachkosten für die Einrichtung des Gemeinschaftsgartens erstattet, zum Beispiel für Gartengeräte, Materialien für den Selberbau und für handwerkliche Aktivitäten der Gartengruppe, Pflanzgefäße (einschließlich Hochbeete), Pflanzen, torffreie Erde oder Saatgut.
Gefördert werden nur Gruppen, die einen Garten gemeinschaftlich einrichten und unterhalten wollen, also informelle Gartengruppen, Vereine und gemeinnützige Organisationen sowie Schulen und Kitas.
Platz fürs Hochbeet ist überall
Auf der Wiese zwischen den Wohnhäusern, mit einem Hochbeet auf dem Gehweg, im Hinterhof, auf dem Garagendach, wo auch immer: Viele Orte eignen sich für einen Garten. Ob mit Freunden, Kindern, Leuten aus der Nachbarschaft – in Gemeinschaft macht das Gärtnern noch viel mehr Spaß. Es stärkt den Zusammenhalt. Man erntet frisches Gemüse, Kräuter und Obst und weiß ganz genau, wo alles herkommt.
Die Stadt wird dadurch grüner und bunter. Um all diese positiven Wirkungen zu unterstützen, richtet die Stadt das Projekt „Querbeet Dortmund – ernte deine Stadt!“ ein.
Jetzt schon einsteigen in die Hochbeet-Saison
Das Amt für Stadterneuerung wird die Förderung auszahlen. Wer einen Gemeinschaftsgarten plant – ob mitten in der City oder in einem der äußeren Stadtbezirke – kann sich schon jetzt an das Amt wenden:
Telefon: 50-27263
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wer dort seine Kontaktdaten hinterlegt, wird auch zu anderen Interessierten in seinem Stadtteil vermittelt. Weitere Infos zum Projekt sind online zu finden unter www.dortmund.de/querbeet. Dort werden auch die genauen Förderrichtlinien eingestellt, sobald der Rat der Stadt ihnen zugestimmt hat.